Verschiedene Umstände machen es erforderlich, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern begleitet wird. Hierfür bieten wir unsere Unterstützung an. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 18 Abs. 3 SGB VIII.
Zielgruppe:
- Kinder und Jugendliche
- Eltern
- andere Umgangsberechtigte
- Personen, in deren Obhut sich das Kind/ der*die Jugendliche befindet
Zielsetzung:
- Anbahnung, Wiederherstellung und /oder Weiterführung von regelmäßigen Umgangskontakten
- Unterstützung von emotionalen, positiven Beziehungen
- Erarbeitung einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung
- Sensibilisierung der Eltern für die Bedarfe des Kindes
- Stärkung und alters- bzw. entwicklungsentsprechende Berücksichtigung des Kindeswillens
Rahmenbedingungen:
- Koordinierung und Bewilligung über das kommunale Jugendamt
- Kontrakt- und Folgegespräche mit der Familie und dem Jugendamt
- Vorbereitungsphase zum Bekanntmachen mit dem Kind
- 1 – 2 Pädagog*innen/ Familienberater*innen/ Familientherapeut*innen
- Räumlichkeiten im Sozialpädagogischen Zentrum, Kontakte im Sozialraum und ggfs. aufsuchend möglich