Aufsuchende Familientherapie ist ein therapeutisches Angebot nach § 27 SGB VIII.
Sie dient der Entwicklung weitreichender, funktionaler Problemlösungsstrategien.
Zielgruppe:
Familien mit mehreren Problemstellungen, wie beispielsweise:
- Chronifizierte Konfliktsituationen
- Ablösungskonflikte
- Auffällige Verhaltens- und Kommunikationsmuster
- Drohende Fremdplatzierung
- Häusliche Gewalt
- Schwierigkeiten zwischen Pflegefamilien und Herkunftsfamilien
- Schulprobleme
Ziel:
Aufsuchende Familientherapie verfolgt das Ziel, dass Eltern ihre Erziehungsfunktionen und -aufgaben wieder in zufriedenstellendem Maße übernehmen.
Rahmenbedingungen:
- Beantragung und Bewilligung des Angebotes über das kommunale Jugendamt
- Hilfeplanverfahren über das Jugendamt
- Aufsuchende Beratung (im Haushalt der Familie)
- Co-Beratung mit mindestens einer Fachkraft mit familientherapeutischer Zusatzausbildung