Aufsuchende Familientherapie ist ein therapeutisches Angebot nach § 27 SGB VIII.
Sie dient der Entwicklung weitreichender, funktionaler Problemlösungsstrategien.
Zielgruppe:
Familien mit mehreren Problemstellungen, wie beispielsweise:
- Chronifizierte Konfliktsituationen
- Ablösungskonflikte
- Verhaltensauffälligkeiten
- Drohende Fremdplatzierung
- Gewalt
- Schwierigkeiten zwischen Pflegefamilien und Herkunftsfamilien
- Schulprobleme
Ziel:
Aufsuchende Familientherapie verfolgt das Ziel, dass Eltern ihre Erziehungsfunktionen und -aufgaben wieder in zufriedenstellendem Maße übernehmen.
Voraussetzungen:
- Bereitschaft der Familie zur aktiven Mitarbeit
- Die Familie kann aus unterschiedlichen Gründen nicht regelmäßig oder gar nicht eine Beratungsstelle aufsuchen
- das Jugendamt hält eine aufsuchende Arbeit für erfolgversprechender
Rahmenbedingungen:
- Hilfeplanverfahren
- zwei FamilientherapeutInnen
- Einbeziehung des Umfeldes der Familie