SPFH ist ein ambulantes pädagogisch/therapeutisches Angebot.
Familien werden in einer auf sie abgestimmten Beratung und Unterstützung in ihrer Selbsthilfekompetenz gestärkt. Ressourcen werden aktiviert, neue Handlungs- und Lösungsmuster gemeinsam entwickelt und stabilisiert.
SPFH hat ihre rechtliche Grundlage im § 31 SGB VIII.
Zielgruppe:
Familiensysteme in unterschiedlichen Lebensmodellen mit mehreren Problemstellungen, z.B.
- Familiäre Konflikte
- Auffällige Verhaltens- und Beziehungsmuster
- Erziehungsschwierigkeiten
- Überforderungssituationen im Alltag
- Schulprobleme
- Herausforderungen durch Trennung und Scheidung
- Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen Institutionen
Ziele:
SPFH will die Selbsthilfekräfte der Familien (re-)aktivieren.
Ziele sind u.a.:
- den Zusammenhalt der Familie zu stärken, um so auch eine stationäre/teilstationäre Unterbringung der Kinder zu vermeiden oder zu verkürzen
- die Eltern-Kind-Beziehung zu fördern und die elterliche Erziehungskompetenz zu erweitern
- die Entwicklung der Kinder zu fördern
- die individuellen Bedürfnisse in der Familie wahrzunehmen und Möglichkeiten zur Umsetzung zu verbessern
- alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten zu entwickeln
- die Paarbeziehung zu stärken, Folgen von Trennungen zu verarbeiten und neue Familienformen leben zu lernen
- die Bewältigung des Alltags zu unterstützen und die materielle Situation zu verbessern
- die Möglichkeit zur selbstbewussteren Teilnahme am gesellschaftlichen Leben (wie z. B. Kindergarten, Schule, Vereine, Behörden, Nachbarschaft) zu unterstützen
Rahmenbedingungen:
- Aufsuchendes Angebot (im Haushalt der Familie und bei sonstigen Anlaufstellen im Sozialraum)
- Beantragung und Bewilligung des Angebots über das kommunale Jugendamt
- Hilfeplanverfahren über das Jugendamt
- 1-2 Pädagog*innen/ Familienberater*innen/ Familientherapeut*innen