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Begleitete Umgangskontakte (BU)

Sozialpädagogisches Zentrum Kerpen

Verschiedene Umstände machen es erforderlich, dass der Kontakt zwischen Eltern und Kindern begleitet wird. Hierfür bieten wir unsere Unterstützung an. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 18 Abs. 3 SGB VIII.

Zielgruppe:

  • Kinder und Jugendliche
  • Eltern
  • andere Umgangsberechtigte
  • Personen, in deren Obhut sich das Kind/ der*die Jugendliche befindet

Zielsetzung:

  • Anbahnung, Wiederherstellung und /oder Weiterführung von regelmäßigen Umgangskontakten
  • Unterstützung von emotionalen, positiven Beziehungen
  • Erarbeitung einer kindeswohldienlichen Umgangsregelung
  • Sensibilisierung der Eltern für die Bedarfe des Kindes
  • Stärkung und alters- bzw. entwicklungsentsprechende Berücksichtigung des Kindeswillens

Rahmenbedingungen:

  • Koordinierung und Bewilligung über das kommunale Jugendamt
  • Kontrakt- und Folgegespräche mit der Familie und dem Jugendamt
  • Vorbereitungsphase zum Bekanntmachen mit dem Kind
  • 1 – 2 Pädagog*innen/ Familienberater*innen/ Familientherapeut*innen
  • Räumlichkeiten im Sozialpädagogischen Zentrum, Kontakte im Sozialraum und ggfs. aufsuchend möglich